Gastronomie

Liebe Gäste und Freunde der Gastronomie,

ab Freitag, 20. August, gilt für NRW eine neue Verordnung, die stark an die 3G-Regelungen angelehnt ist.

  • Der Zugang zur Innengastronomie ist nur noch für vollständig Immunisierte, Genesene oder negativ getestete (max. 48 Stunden alter Antigen- oder PCR-Test) Personen zulässig.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Test- und Maskenpflicht nicht betroffen.
  • Kinder ab Schuleintritt werden aufgrund der Testungen in den jeweiligen Schulen Immunisierten gleichgestellt und brauchen keinen zusätzlichen Test.
  • Die Maskenpflicht gilt in Warteschlangen an Buffets und im Innenraum der Gastronomie für alle Personen.
  • Eine Kontaktnachverfolgung ist zum jetzigen Stand nicht mehr notwendig.
  • Für Veranstaltungen mit Tanz oder Partycharakter ist für nicht Genesene oder Immunisierte Personen ein negativer PCR (!) Test verpflichtend.

Für Fragen, Informationen und Feedback stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Team vom
Café-Restaurant Golfclub Dütetal

 

 

 

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